Bündnistagung 2022

Bündnistagung  am 03. und 04. September 2022


Die dritte Bündnistagung am 03. und 04. September 2022 fand erneut in Kooperation mit dem Gustav-Stresemann-Institut in Bonn, statt. Im Fokus der Tagung stand:


Nötiger Auf- und Ausbau von Ausstiegshilfen und europäische Vernetzung

zur Reduzierung des Menschenhandels

 

Gemäß der UN-Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer von 1949 heißt es in der Präambel: …[dass] die Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar sind.[1] Prostitution ist geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen und steht der Gleichstellung der Geschlechter entgegen. Daher betrifft Prostitution nicht nur die, die sich prostituieren (lassen müssen), sondern alle Frauen. Liberale Gesetze fördern Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und verdecken das Leid der Opfer unter vermeintlich legalen Strukturen. Nur eine europäische Lösung kann den Menschenhandel nachhaltig eindämmen und die Nachfrage reduzieren. Gemeinsam soll den Fragen nachgegangen werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Ausstieghilfen in Deutschland weiter aus- und aufzubauen und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, dass die Kernelemente des Nordischen Modells von allen europäischen Ländern übernommen werden?


Weitere Inforamtionen entnehmen Sie bitte der Tagungsdokumenation.


 
[1] „Im Juni 2021 hatten nur 82 Staaten die Konvention ratifiziert, darunter weder Deutschland noch Österreich oder die Schweiz.“ (Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer – Wikipedia)


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